
Transportvertrag
1. Parteien und Definitionen
In dieser Vereinbarung;
Spediteur: MEG CONSTRUCTION TOURISM INDUSTRY AND TRADE LTD. CO. (FAST EXPRESS)
ABSENDER: Die natürliche oder juristische Person, die die Fracht versendet,
EMPFÄNGER: Die natürliche oder juristische Person, an die die Fracht gesendet wird.
VERSAND: Pakete, Muster, Geschenke, Dokumente, Handelswaren oder andere bewegliche Gegenstände,
HAUPTVERSCHIESSER: Bezeichnet die beauftragten internationalen Schifffahrtsunternehmen, die den internationalen Transport der Sendung übernehmen.
2. Gesetzgebung
Die internationale Beförderung der Sendung auf dem Luftweg unterliegt dem Montrealer Übereinkommen oder dem Warschauer Übereinkommen (sowie anderen einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften), die internationale Beförderung auf dem Landweg den CMR-Vorschriften (sowie anderen einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften). Sendungen, die innerhalb eines Landes (zwischen festgelegten Orten innerhalb eines Landes) befördert werden, unterliegen den Gesetzen dieses Landes, allen anwendbaren lokalen Beförderungsvorschriften und -bedingungen des Beförderers und des Auftraggebers sowie den Bestimmungen dieses Vertrags.
3. Verantwortung für Verpackung und Absender
Der Absender ist dafür verantwortlich, dass die Sendung so verpackt wird (Verpackung, Kennzeichnung, Etikettierung usw.), dass sie für alle Transportarten auf dem Land- und Luftweg geeignet ist. Er muss, sofern er über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, sicherstellen, dass die Verpackung die für den Gütertransport vorgeschriebenen Festigkeits-, Maß- und Qualitätsstandards erfüllt und allen Vereinbarungen, Vorschriften, Gesetzen und Bestimmungen entspricht. Daher trägt der Absender im Falle von Schäden oder Verlusten während des Transports aufgrund der Verpackung die volle Verantwortung; der Spediteur haftet nicht. Die Sendungen werden lediglich hinsichtlich ihres Inhalts auf die Einhaltung der internationalen Transportvorschriften geprüft.
4. Verbotene und gefährliche Sendungen
5. Sicherheitsprüfung
Gemäß dem in Artikel 20 der Verfassung der Republik Türkei verankerten Grundsatz des Datenschutzes werden die Inhalte von Paketen, die dem Transportunternehmen vom Absender übergeben werden, nicht geprüft. Daher haftet das Transportunternehmen weder finanziell noch moralisch gegenüber dem Absender oder Empfänger für den Verlust oder das Fehlen von Inhalten in Paketen, die ohne vorherige Prüfung durch den Absender zugestellt wurden.
Der Spediteur behält sich jedoch das Recht vor, die Sendung zu öffnen, sie durch ein Röntgengerät zu leiten, sie zu inspizieren und sie im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen, der Transportsicherheit, der Zollverfahren oder auf Anfrage offizieller Behörden an offizielle Institutionen zu übergeben.
6. Sendungsinhalt und Überprüfung
Der Absender bestätigt, dass der Inhalt der Sendung korrekt und vollständig ist. Der Spediteur haftet nicht für unrichtige oder unvollständige Angaben zum Sendungsinhalt.
7. Preisgestaltung
Die Versandkosten richten sich nach Gewicht und Volumen der Sendung, dem Lieferland und dem Liefergebiet. Bei Abweichungen in den Maßen werden die tatsächlichen Werte herangezogen.
Im Falle von Anfragen zur Änderung der Lieferadresse (einschließlich Korrekturen aufgrund einer falschen Adresse) verpflichtet sich der Absender zur Zahlung einer zusätzlichen Versandgebühr.
Bei Sendungen, bei denen die Versandkosten vom Empfänger erhoben werden, ist der Absender, wenn der Empfänger die Zahlung der Versandkosten verweigert, für die Zahlung der Versandkosten und anderer Kosten (einschließlich aller Zölle und Steuern des Absender- und Empfängerlandes, Gebühren für die Sonderbearbeitung und aller Kosten, die dem Spediteur unter welchem Namen auch immer entstehen) in bar und unverzüglich verantwortlich und verpflichtet sich hiermit, diese zu zahlen.
8. Zoll und Steuern
Der Absender und/oder Empfänger tragen alle Zölle, Gebühren, Lagerkosten und sonstigen amtlichen Auslagen, die während des Transports anfallen können. Der Spediteur ist berechtigt, diese Kosten nach eigenem Ermessen zu begleichen und dem Empfänger in Rechnung zu stellen. Sollte der Empfänger die Rechnung nicht annehmen oder begleichen, sind die Kosten vom Absender unverzüglich und in bar zu entrichten. Der Absender erklärt sich hiermit im Voraus damit einverstanden.
9. Verpflichtung zur Verwendung von Handelsdokumenten
Bei kommerziellen Sendungen ist der Absender für die Bereitstellung des Lieferscheins, der Rechnung und aller weiteren erforderlichen Dokumente verantwortlich. Er haftet für alle finanziellen und nichtfinanziellen Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Spediteur nicht über diese Pflicht informiert wurde.
10. Lieferung
Der Spediteur kann die Sendung an den Empfänger, dessen Mitarbeiter, den Gebäudemanager oder eine beliebige andere Person, die die Sendung an der Lieferadresse entgegennimmt, ausliefern.
Als gültiger Zustellnachweis gelten elektronische Unterschrift, Zustellcode, GPS-Aufzeichnung, Zustellfoto, Zustellformular und Systemaufzeichnungen.
11. Schadens- und Verlustmeldung
Die Haftung des Transportunternehmens ist auf den Zeitraum vom Datum des Wareneingangs bis zum Datum der Zustellung an den Empfänger beschränkt. Der Empfänger muss die Sendung bei Erhalt auf Beschädigungen prüfen, bevor er sie annimmt. Bei Verdacht auf Beschädigungen sollte das Paket im Beisein des Zustellers geöffnet werden, um festzustellen, ob Schäden vorliegen. Das Transportunternehmen haftet nicht für Schäden oder sonstige Reklamationen, die nach der Zustellung der Sendung an den Empfänger entstehen.
Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg zum Empfänger durch Verschulden des Frachtführers ist die Haftung des Frachtführers gegenüber dem Absender auf die Bestimmungen des Warschauer Abkommens und/oder des CMR-Übereinkommens beschränkt, sofern Ursprungs- und Bestimmungsland der Sendung diesen Übereinkommen unterliegen. Die Entschädigung wird gemäß den jeweiligen Bestimmungen ermittelt und geleistet. Unterliegen Ursprungs- und Bestimmungsland der Sendung nicht dem Warschauer Abkommen und/oder dem CMR-Übereinkommen, ist die Haftung des Frachtführers auf den in der vom Absender an den Frachtführer übermittelten Proforma-Rechnung als „Gesamtwert der Güter“ angegebenen Wert, maximal jedoch auf 100 USD (einhundert US-Dollar), beschränkt. Die Versicherungsprämie für die ersten 100 USD (einhundert US-Dollar) des in der Proforma-Rechnung angegebenen Güterwerts ist im Transportpreis enthalten.
12. Verantwortungsgrenzen
Die Haftung des Beförderers ist auf die einschlägigen internationalen Abkommen und anwendbaren Gesetze beschränkt.
Der Beförderer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Rufschädigung, wirtschaftlichen Schaden, indirekten Schaden und Folgeschäden.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Beförderers.
13- Versicherung
Hat der Versender im Abschnitt „Wertangabe (Zollwert)“ auf der Vorderseite des Frachtbriefs keinen zusätzlichen Wert schriftlich angegeben, ist er verpflichtet, dem Frachtführer eine Proforma-Rechnung mit demselben Wert zu übermitteln. Als Warenwert gilt der Wert, der auf der vom Versender an den Frachtführer übermittelten Proforma-Rechnung ausgewiesen ist. Der Versender erklärt sich hiermit einverstanden, dass die maximale Entschädigung für die Sendung innerhalb dieser Grenzen bleibt.
Der Absender kann eine zusätzliche Transportversicherung verlangen. Der Versicherungsschutz ist auf die in der Police aufgeführten Risiken beschränkt. Wünscht der Absender eine Versicherung für einen höheren Wert, muss er den Frachtführer informieren. Absender oder Frachtführer können dann eine zusätzliche Versicherung bis maximal 7.500 Euro (siebentausendfünfhundert Euro) bzw. 7.500 US-Dollar (siebentausendfünfhundert US-Dollar) abschließen. Die Versicherungsprämien und sonstige Kosten trägt der Absender. Hat der Absender diese Versicherung abgeschlossen oder gibt er an, dass sie abgeschlossen wurde, ist der Frachtführer nicht verpflichtet, die Versicherungspolice anzufordern. Es wird davon ausgegangen, dass der Absender die Transportversicherung abgeschlossen hat. Die gesamte Verantwortung in diesem Zusammenhang (z. B. Zustellung der Sendung ohne Versicherung) liegt beim Absender; der Frachtführer übernimmt keinerlei Haftung.
Unzureichende Verpackung, natürlicher Verderb, Maßnahmen von Behörden oder verbotene Sendungen sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.
14. Höhere Gewalt
Der Beförderer haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeiten der Zustellung, die aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, behördlichen Entscheidungen, widrigen Wetterbedingungen, Flugausfällen, technischen Störungen und ähnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen, auftreten können.
15. Rücksendungen und Nichtlieferung
Sendungen, die vom Empfänger abgelehnt werden, werden dem Absender telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung vom Absender oder Empfänger, wird die Sendung gemäß den Zollbestimmungen des Ursprungslandes vernichtet oder an den Absender zurückgesandt. Sämtliche Kosten, die durch diese Vorgänge entstehen (Zölle, Bearbeitungsgebühren, Rückfrachtkosten, Zollgebühren des Rücklandes und alle sonstigen Auslagen), trägt der Absender. Dieser verpflichtet sich, diese Kosten unverzüglich und in bar zu begleichen.
Ist an der Lieferadresse niemand anzutreffen, der die Sendung entgegennehmen kann, unternimmt der Zusteller zwei weitere Zustellversuche (insgesamt drei). Kann auch nach drei Versuchen niemand die Sendung entgegennehmen, wird diese auf Kosten des Absenders an diesen zurückgesandt. Sämtliche anfallenden Gebühren sind vom Absender zu tragen. Der Absender akzeptiert diese Bedingungen hiermit im Voraus.
16. Der Absender nimmt zur Kenntnis, dass die Beförderung gemäß diesem Vertrag auch von anderen Haupt- oder Nebenfrachtführern, Einzelpersonen oder Organisationen durchgeführt werden kann, mit denen der Frachtführer eine Vereinbarung getroffen hat, sofern dies vom Frachtführer als angemessen erachtet wird.
17. Schutz personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten des Absenders und des Empfängers können vom Transportunternehmen und beauftragten Dienstleistern zum Zwecke der Durchführung des Transportdienstes, der Zustellung, der Zollabwicklung und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet und weitergegeben werden.
18. Elektronische Genehmigung
Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als akzeptiert, wenn der Absender den Transport über seine Website, mobile Anwendung, E-Mail, SMS, WhatsApp oder andere digitale Plattformen anfordert.
Elektronische Aufzeichnungen stellen einen schlüssigen Beweis dar.
19. Zuständiges Gericht
Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von Izmir zuständig.